Häufige Fragen
Bei der Bildungs- und Kulturdirektion Kanton Bern finden Sie viele Informationen zu Tagesschulen. Darunter befindet sich auch eine Sammlung von häufigen Fragen, welche laufend aktualisiert wird. Ergänzend dazu beantworten wir sämtliche Fragen, welche im praxisnahen Tagesschulalltag auftauchen. Bei Fragestellungen, die in oben erwähnten Angeboten nicht beantwortet werden, stehen wir mit einer Beratung zur Verfügung. Dieses Angebot kann von unseren Mitgliedern kostenlos genutzt werden.
Anstellung und Personal
Die Mitarbeitenden der Tagesschule sind Gemeindeangestellte. Folglich gilt die Jahresarbeitszeit der Gemeinde. Bei der Berechnung von Leitungs-Stellenprozenten wird die netto Jahresarbeitszeit von 1’930h für 100% Anstellung verwendet (Anleitung). Diese Jahresarbeitszeit entspricht derjenigen der Lehrpersonen und Schulleitenden im Kanton Bern. Gewählt wurde diese Grösse als Grundlage der Berechnung, weil sie, anders als die Jahresarbeitszeit der Gemeindemitarbeitenden, nicht jährlich ändert.
Aus Sicht der Mitarbeitenden ist der Monatslohn klar vorzuziehen. Er bietet mehr Sicherheit und wird auch als Zeichen der Wertschätzung verstanden. Aus Sicht des Betriebes weisen aber Anstellungen im Stundenlohn ebenfalls Vorteile auf. Kurzfristige Aufstockungen der Pensen im Verlaufe des Schuljahres können damit einfacher aufgefangen werden, ebenso sind Vertretungen mit Stundenlohnangestellten administrativ viel leichter zu bewältigen. In etlichen Gemeinden existieren beide Anstellungsarten parallel: Mitarbeitende mit höherer Präsenzzeit werden im Monatslohn angestellt. Dieses Kernteam wird ergänzt mit Betreuenden im Stundenlohn, welche erst kleine Pensen arbeiten und später allenfalls ins Kernteam wechseln werden.
Ist die Mitarbeiterin im Arbeitsplan fest vorgesehen, hat sie Anspruch darauf, im vereinbarten Umfang arbeiten zu können. Diese Arbeitsstunden können aber auch an einem anderen Tag als ursprünglich geplant stattfinden. Im Arbeitsplan vorgesehene Stunden können nicht ersatzlos gestrichen werden, der Arbeitgeber darf aber eine Gegenleistung für den Lohn verlangen.
Die Gemeinde als Arbeitgeberin bestimmt die Anstellungsbedingungen. Der Kanton stellt der Gemeinde mit den Normlohnkostenbeiträgen das Geld für die Anstellungen zur Verfügung. Die Normlohnkostenbeiträge sind vorgesehen für die Entlöhnung von Betreuungs- und Leitungspersonen, für Stellvertretungen und für Weiterbildungen des Personals. Die Bildungs- und Kulturdirektion Kanton Bern bietet zum Thema Anstellungen von Betreuungspersonal ein Merkblatt an.
Die Gemeinde bestimmt als Arbeitgeberin die Bedingungen der Leitungsanstellung. Je nach Grösse und Ausgestaltung der Tagesschule ist der Arbeitsaufwand in den Betrieben unterschiedlich gross. Die Bildungs- und Kulturdirektion Kanton Bern stellt eine Orientierungshilfe zur Anstellung von Leitenden zur Verfügung und beschreibt zudem die Aufgaben einer Tagesschulleitung. Begleitend dazu, haben wir ein Tool zur Bestimmung des Leitungspensums erarbeitet.
Es existiert keine Empfehlung oder Bestimmung seitens Kanton dazu. Die Höhe einer Sekretariatsanstellung richtet sich stark nach den definierten Aufgaben. Der Umfang muss mit der Gemeinde ausgehandelt werden. Ein Zusammentragen der Aufgaben und der dafür benötigten Arbeitszeit, sowie ein Vergleich mit den Lösungen anderer Gemeinden können hilfreich sein. Als Orientierung kann auch die Empfehlung des Kantons für Schulsekretariate dienen: pro 100% Schulleiteranstellung sollen 30% – 50% Unterstützung des Schulsekretariats zur Verfügung stehen.
Stellungnahme Verein Berner Tagesschulen:
Diese Entwicklung aus der Praxis ist bei der Bildungs- und Kulturdirektion Kanton Bern deponiert. Es ist sicher im Interesse aller, wenn eine qualitativ gute Betreuung gewährleistet werden kann. Deshalb ist es trotz Zeitdruck wichtig, Fragen zur Anerkennung von Ausbildungen sorgfältig zu klären. Geeignete Fachpersonen zu finden, ist in immer mehr Berufsbereichen zunehmend eine Herausforderung. Es kann helfen, wenn es gelingt, in den Tagesschulen Kleinpensen zu grösseren und damit attraktiveren Pensen zusammenzufassen, mit der Gemeinde möglichst gute Anstellungsbedingungen zu definieren und der Pflege des Personals viel Aufmerksamkeit zu schenken. Die Problematik bleibt aber sicher einige Zeit bestehen und kann nicht so rasch wie gewünscht behoben werden.
Betreuungsalltag
Die Berufsgruppen, welche einer unregelmässigen Arbeit nachgehen, wachsen aktuell stark an, die Tagesschulen werden zunehmend mit dem Wunsch nach unregelmässiger Betreuung konfrontiert, was meist auf viel Verständnis stösst. Es gibt bisher keinen offiziellen Weg, mit der Situation umzugehen. Jede Gemeinde sucht ihren eigenen Modus. Etliche Betriebe verpflichten die Familien zum Beispiel zu einem minimalen wöchentlichen Pensum, welches die Eltern dann aufstocken können, sobald sie den nächsten Arbeitsplan haben. In anderen Gemeinden können die Kinder dieser Eltern nur eingeschränkt oder aber auch sehr frei am Angebot der Tagesschule teilnehmen. Die grosse Herausforderung bei derartigen Betreuungssituationen ist die Frage nach dem Betreuungsschlüssel. Handelt es sich um Einzelfälle, ist die Situation meist recht gut zu stemmen. Nehmen unregelmässige Betreuungssituationen stark zu, ist es schwieriger, stets die richtige Anzahl Personal im Einsatz zu haben.
Rechtliche Grundlagen
Die Anstossfinanzierung hat zum Ziel, neue Betreuungsplätze zu schaffen und dabei eine schlechte Auslastung zu Beginn aufzufangen. Zu einem Tagesschulangebot gehören sowohl Infrastruktur wie auch Personal. Stellt die Gemeinde die räumliche Infrastruktur und der externe Anbieter das Personal, soll die Anstossfinanzierung beiden Parteien zugutekommen. Der interne Verteiler ist Verhandlungssache. Die Anstossfinanzierung des Bundes wird noch bis Ende 2024 weitergeführt.
Mit den Tagesschulleitenden gibt es in jeder Gemeinde Fachpersonen, welche sehr gut Bescheid wissen zur Tagesschulpraxis. Es ist zu empfehlen, sie eng in den Prozess der Überarbeitung einzubeziehen. Eine Überarbeitung der Verordnung bietet die Gelegenheit, die rechtlichen Grundlagen zu modernisieren und an die gelebte Praxis anzupassen. Die Bildungs- und Kulturdirektion Kanton Bern stellen Musterdokumente zur Verfügung: