Personal
Tagesschulmitarbeitende (Leitung, Betreuende mit und ohne pädagogische Ausbildung, weiteres Personal wie Koch/Köchin u. a.) sind Gemeindeangestellte. Die Gemeinde als Anstellungsbehörde bestimmt die Anstellungsbedingungen, legt den Beschäftigungsgrad sowie die Höhe des Gehalts fest und ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung. Details finden Sie beim Kanton Bern (AKVB) unter Personal.
Anstellungsbedingungen
Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern publiziert wichtige Anhaltspunkte zur Stellenbeschreibung, zur möglichen Höhe der Gehälter und zu den Sozialversicherungen.
Tagesschulleitung
Weiter bietet die Bildungs- und Kulturdirektion Empfehlungen für die Gemeinden bei der Anstellung von Tagesschulleitungen.
Hier auch der Link zu einer Orientierung für Gemeinden für die Gehaltseinstufung von Tagesschulleitungen.
Der vbt hat eine Formel zur Ermittlung der erforderlichen Stellenprozente für die Tagesschulleitung erarbeitet.
Informationen zur Berechnung von Stellenprozenten.
Tagesschulmitarbeitende
Empfehlung für die Berechnung der Gesamt-Arbeitszeit von Mitarbeitenden in einer Tagesschule mit pädagogischen Betreuungangebot.
Tagesschule als Lehrbetrieb
Die Tagesschule ist auch ein Lehrbetrieb. Merkblatt der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern zur Ausbildung von Lernenden in der schulergänzenden Betreuung.